Firmengruendung in Thailand - Work Permit Thailand
Datum: Mittwoch, dem 12. Juni 2013
Thema: Thailand Infos


Alle Ausländer, die in Thailand arbeiten wollen, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Eine Arbeitserlaubnis ist für jeden Ausländer, der eine Arbeit, sei es körperlicher oder geistiger Art, gegen Bezahlung oder jedwede andere Entlohnung ausführt, erforderlich. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit. Abschnitt 8 des Alien Business Act besagt, dass der zukünftige Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des Ausländersbeantragen kann. Die Arbeitserlaubnis selbst kann nur erteilt werden, wenn der Ausländer sich in Thailand in Übereinstimmung mit den Einwanderungsgesetzen aufhält. Ebenso wird eine Arbeitserlaubnis nur an Ausländer ausgegeben, die über ein Non-Immigrant B Visum verfügen.

In der Praxis bedeutet dieses, wenn Sie eine Anstellung gefunden haben, fordern Sie die benötigten Unterlagen von der Firmaan. Wenn wir für Sie eine Firma gegründet haben, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen von uns sofort nach der Gründung per Kurier zugestellt. Mit diesen können Sie dann bei der Thailändischen Botschaft das Non Immigrant B Visa beantragen und hiermit nach Thailandeinreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten. Innerhalb dieses Zeitraums beantragen wir, nach Eingang aller Unterlagen, Ihre Arbeitserlaubnis Nach Erhalt Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen wir eine Verlängerung des Visums für 365 Tage. Sie benötigten eine Arbeitserlaubnis für Thailand – Fragen Sie uns http://www.aczento.com/de/visum-thailand/work-permit-thailand-arbeitserlaubnis

Firma: Aczento Consulting Group
Ansprechpartner:
E-Mail: info@aczento.com
Straße/Nr.: Friedrichstr 171
PLZ/Ort: 10117 Berlin
Telefon: +49 800 0872424
Telefax:
Website: www.aczento.com Die Presse-Meldung wurde verteilt über Press-Report.de - Der online Presseverteiler!
(Weitere interessante Thailand News, Thailand Infos & Thailand Tipps gibt es hier.)

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Alle Ausländer, die in Thailand arbeiten wollen, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Eine Arbeitserlaubnis ist für jeden Ausländer, der eine Arbeit, sei es körperlicher oder geistiger Art, gegen Bezahlung oder jedwede andere Entlohnung ausführt, erforderlich. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit. Abschnitt 8 des Alien Business Act besagt, dass der zukünftige Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des Ausländersbeantragen kann. Die Arbeitserlaubnis selbst kann nur erteilt werden, wenn der Ausländer sich in Thailand in Übereinstimmung mit den Einwanderungsgesetzen aufhält. Ebenso wird eine Arbeitserlaubnis nur an Ausländer ausgegeben, die über ein Non-Immigrant B Visum verfügen.

In der Praxis bedeutet dieses, wenn Sie eine Anstellung gefunden haben, fordern Sie die benötigten Unterlagen von der Firmaan. Wenn wir für Sie eine Firma gegründet haben, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen von uns sofort nach der Gründung per Kurier zugestellt. Mit diesen können Sie dann bei der Thailändischen Botschaft das Non Immigrant B Visa beantragen und hiermit nach Thailandeinreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten. Innerhalb dieses Zeitraums beantragen wir, nach Eingang aller Unterlagen, Ihre Arbeitserlaubnis Nach Erhalt Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen wir eine Verlängerung des Visums für 365 Tage. Sie benötigten eine Arbeitserlaubnis für Thailand – Fragen Sie uns http://www.aczento.com/de/visum-thailand/work-permit-thailand-arbeitserlaubnis

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